1. KG Narrenzunft Oberhausen e.V., 1kgn


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Satzung Senat

Satzungen/ Impressum

Satzung Senat:
§1 Der Senat führt den Namen "1. KG Narrenzunft Senat".

§2
Die Geschäfte werden durch den Senatspräsidenten geführt.

§3 Die Mitglieder des Senates werden durch den Senat und den Vorstand bestimmt.

§4
Die Berufung in den Senat ist die höchste Auszeichnung für Mitglieder und andere Personen

§5
Die Mitglieder des Senats unterstützen den Vorstand und sind Repräsentanten des Vereins.

§6
Als äußeres Zeichen tragen die Senatoren bei offiziellen Anlässen die Senatorenmütze und den Seantsorden. Über die Berufung in den Senat wird eine Urkunde erstellt.

§7
Der Seantspräsident wird alle 3 Jahre durch den Senat gewählt und durch den Vorstand bestätigt. Er trägt die Präsidentenmütze mit dem "SENATSPRÄSIDENTENBAND".

§8
Der Mitgliedsbeitrag beträgt 100,- € im Jahr. Höhere Beiträge sind möglich.
Der Beitrag ist eine Bringschuld und an die "Narrenzunft" abzuführen.

§9
Die Senatoren pflegen das karnevalistische Brauchtum, die Geselligkeit, die Einigkeit innerhalb des Vereins sowie die Verbindungen zu allen anderen Gruppen und Institutionen des öffentlichen Lebens.

§10 Die Satzung der 1. KG Narrenzunft ist auch für die Senatoren gültig.

§11
Die Satzung für Senatoren tritt sofort nach Gründung des Senats in Kraft.


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